BAV & Riester


 

Pensionskassen

Die Betriebsrenten werden von einer - rechtlich selbstständigen - Pensionskasse gezahlt, der ein Arbeitgeber zu diesem Zweck beitritt oder die er errichtet. Die Versorgungsberechtigten haben einen Rechtsanspruch gegenüber der Pensionskasse auf die zugesagten Leistungen. Die Pensionskasse unterliegt deshalb der Versicherungsaufsicht. Der Arbeitgeber stellt die für die Versorgungsleistung erforderlichen Mittel während der Ansparphase zur Verfügung.

Dieser Durchführungsweg ist "riester-förderungsfähig", falls es sich um Rentenzusagen handelt.

 

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Pensionszusage

Pensionskasse

Pensionsfonds

Unterstützungskasse

Entgeltumwandlung

Direktversicherung