|
|
BAV & Riester |
|
Pensionsfonds |
|
Ein Pensionsfonds ist eine selbstständige, rechtsfähige Versorgungseinrichtung mit der ausschließlichen Aufgabe, Versorgungsleistungen an Arbeitnehmer zu erbringen, das heißt nicht überwiegend oder ausschließlich für den Unternehmer und andere für einen Arbeitgeber tätiger Personen. Die begünstigten Arbeitnehmer erhalten einen Rechtsanspruch gegenüber den Pensionsfonds. |
|
Pensionsfonds unterliegen der Versicherungsaufsicht. Über Pensionsfonds können nur Altersrentenleistungen mit eventuellen Invaliditäts- oder Hinterbliebenenkomponente abgewickelt werden. |
|
Es müssen umfangreiche Informationspflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde und dem Versorgungsberechtigten erfüllt werden. Dieser Durchführungsweg ist "riester-förderfähig". |
|
und hier geht es weiter: |