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Gesetzliche
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Auch bei der gesetzlichen Krankenkasse... ... haben Sie die freie Wahl, sich gut zu versichern. |
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Auch zwischen den gesetzlichen Krankenkassen gibt es Unterschiede... und zwar sowohl in den Leistungen als auch in der Höhe der Beitragssätze. Sie haben die Wahl, zwischen hohen Beiträgen und günstigen. Außerdem haben sie zudem auch noch die Möglichkeit, die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse durch eine private Zusatzversicherung zu erweitern und zu verbessern. Sie allein bestimmen, wie viel Ihnen ihre Krankenversicherung in Geld wert ist. Wir helfen Ihnen gerne bei der Entscheidungsfindung. |
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Die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse sind je nach Kasse unterschiedlich und liegen zur Zeit teilweise bei knapp 15%. |
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Die wichtige Frage - wann kann man die gesetzliche Krankenkasse wechseln? |
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Alle Versicherten Egal ob Arbeitnehmer, Studenten oder Rentner: Alle Pflichtversicherten haben das Recht auf Kündigung bei ihrer alten Kasse innerhalb von acht Wochen. Zum Beispiel gilt also eine am 15. Juni ausgesprochene Kündigung zum 31. August! Nur wenn Sie nach dem 01. Januar 2006 bereits die Kasse gewechselt haben, ist die nächste Kündigung erst zum Ablauf einer Versicherungsdauer von mindestens 18 Monaten möglich. Für alle Anderen steht einem Wechsel nichts im Weg. Freiwillig Versicherte Freiwillig bei einer anderen Kasse Versicherte können unter Beachtung der individuellen Kündigungsfrist von in der Regel zwei Monaten sofort die Krankenkasse wechseln. Beginn der Ausbildung Beim Start ins Berufsleben sind Sie in Ihrer Entscheidung frei. Profitieren Sie von günstigen Beiträgen, ohne dabei auf die vollständigen Leistungen einer starken und modernen Krankenversicherung zu verzichten. Ein neuer Arbeitsplatz Wenn Sie erstmalig eine neue Beschäftigung aufnehmen, können Sie sich sofort neu versichern! Nennen Sie Ihrem neuen Arbeitgeber gleich zu Beginn die neue Krankenkasse (Frist innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit!). |
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